Maklerprovision beim Verkauf

Der Makler wird vom Gesetzgeber aufgrund seiner Doppeltätigkeit für Verkäufer und Käufer als fairer Mittler zwischen den Vertragsparteien gesehen. Daher sollen, insbesondere bei Wohnimmobilien, auch beide zu gleichen Teilen die Provision zahlen. Die Höhe der Provision ist frei verhandelbar. Bei optimaler Vermarktung und umfangreicher Serviceleistung konnte aufgrund unserer Kompetenz und Erfahrung die Provision stets vergleichsweise niedrig gehalten werden. Wir vereinbaren üblicher Weise jeweils 2% zzgl. MwSt. (2,38% bei 19% MwSt) vom Kaufpreis für den Verkäufer und den Käufer.

Bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien und sonstigen Immobilien kann ggf. auch eine Provision nur für den Käufer vorgesehen werden.

Maklerprovision bei Vermietung

Bei der Vermietung von Wohnraum gilt das „Bestellerprinzip“, bei dem der Besteller, d.h. meist der Vermieter, die Provision zu zahlen hat. Wir vereinbaren üblicher Weise 2 Monatskaltmieten zzgl. MwSt. (2,38 Kaltmieten bei 19% MwSt) mit dem Vermieter.

Bei der Vermietung von Gewerbeflächen o.ä. kann auch eine Provision nur für den Mieter vorgesehen werden.